Teilnahme- und Auszahlungsvoraussetzungen für die Vermittlungsprämie
Auszahlungsvoraussetzungen für die Prämie
Pro Empfehlung erhalten Sie eine einmalige Sonderprämie in Höhe von 500,- Euro (brutto), wenn
- der von Ihnen empfohlene Kandidat (w/m/d) in ein festes Anstellungsverhältnis mit einem Mandanten der Stein Personalberatung übergeht
Pro Empfehlung erhalten Sie eine weitere einmalige Sonderprämie in Höhe von 500,- Euro (brutto), wenn
- der von Ihnen empfohlene Kandidat (w/m/d) über die Probezeit hinaus beim Mandanten der Stein Personalberatung beschäftigt ist.
Die Sonderprämien in Höhe von jeweils 500,- Euro (brutto) werden nur fällig, wenn
- es sich bei dem von Ihnen empfohlenen Kandidaten (w/m/d) nicht um einen potenziellen studentischen Mitarbeiter oder Auszubildenden handelt,
- es sich um einen neuen, empfohlenen Kandidaten handelt. Neue, empfohlene Kandidaten sind dabei Personen, die bisher in keinem Arbeitsverhältnis mit dem Mandanten der Stein Personalberatung stehen und/oder gestanden haben, sich noch nicht unabhängig von Ihrer Empfehlung bei der Stein Personalberatung oder unserem Mandaten beworben haben und/ oder nicht in der Datenbank von der Stein Personalberatung eingetragen sind,
- Sie bei Mehrfachnennungen den neuen Mitarbeiter als Erster vorgeschlagen haben; es gilt der Zeitpunkt des Eingangs des Empfehlungsformulars,
- die Namen des Empfehlers und des Empfohlenen der Stein Personalberatung vor Abschluss eines Arbeitsvertrags eines Kandidaten bekannt waren,
- das Arbeitsverhältnis zwischen dem Mandanten der Stein Personalberatung und dem empfohlenen Kandidaten innerhalb von 6 Monaten nach Ihrer Empfehlung begründet wird.
Teilnahmevoraussetzungen
Teilnehmen kann jeder. Die Namen des Empfehlers und des Empfohlenen müssen der Stein Personalberatung vor Abschluss eines Arbeitsvertrags bekannt sein. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.